Claudia Hamm|Salary Partner

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2022New contract law for sale of digital products to consumerswebsite icon
2021Whistleblower Protection Act: new compliance requirementsdownload icon
2016Neuregelung zum Verbraucherdatenschutz
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Das Gesetz für digitale Dienste kommt – Teil 3website icon
Das Gesetz für digitale Dienste kommt – Teil 2website icon
EU-Parlament lehnt Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zur Datenübermittlu…website icon
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  • Zugelassen seit 1998, Eintritt bei Arnecke Sibeth Dabelstein 2008
  • Über 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen in den Bereichen IT-Recht, Datenschutz, Bank- und Kapitalmarktrecht, E-Commerce und E-Payment. Beratung insbesondere hinsichtlich von Vertragsgestaltungen in den genannten Gebieten sowie der Umsetzung und Einhaltung von (neuen) gesetzlichen Vorgaben in Unternehmen. Darüber hinaus Vertretung nationaler und internationaler Unternehmen in Gerichts- und Schiedsverfahren.
  • Berufserfahrung: Leiterin Recht und Personal bei der eps Electronic Payment Systems AG (2001–2008), Mitarbeiterin des Stabes Recht & Grundsatzangelegenheiten bei der GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH (1995–2001)
  • Referendariat in Frankfurt am Main
  • Studium an der Goethe Universität Frankfurt am Main
  • Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwältin für Informationstechnologierecht

Weitere Informationen

  • Mitgliedschaften: Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e. V. (DGRI)
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Italienisch
  • Referenzen:
    • Laufende Beratung diverser IT-Unternehmen in allen IT- und datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere Vertragserstellung und Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
    • Beratung eines Personaldienstleisters bei der Digitalisierung seiner Leistungen über eine IT-Plattform.
    • Erstellung sämtlicher Verträge im Zusammenhang mit der Plattform sowie datenschutzrechtlicher Beratung insbesondere auch unter den Vorgaben der DSGVO.
    • Beratung einer Bank zur Umsetzung der PSD2. Beratung eines Charter-Unternehmens bei Umsetzung seiner Angebote im E-Commerce.
    • Beratung und Erstellung der abzuschließenden Verträge sowie Beratung der Datenschutzrechtlichen Aspekte, insbesondere Datenschutzerklärung, Cookies etc.
    • Klage gegen eine Bank bezüglich der Inanspruchnahme einer Bankgarantie über einer Million US-Dollar.